Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir gemäß § 21 Absatz 5 Satz 1 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) zertifiziert sind und damit über eine Berechtigung zur Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) verfügen.
Diese Zertifizierung bestätigt, dass unsere Lösungen und Dienstleistungen die hohen Anforderungen des KHZG erfüllen – insbesondere im Hinblick auf Interoperabilität, Datensicherheit, Nutzerorientierung und Zukunftsfähigkeit.
Krankenhäuser, die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds beantragen möchten, sind verpflichtet, ausschließlich mit nach § 21 Absatz 5 Satz 1 KHZG zertifizierten Anbietern zusammenzuarbeiten. Mit uns als Partner erfüllen Sie diese Voraussetzung automatisch.
Mit unserer KHZG-Zertifizierung und langjähriger Erfahrung im Gesundheitswesen bieten wir Ihnen rechtssichere, förderfähige und zukunftsweisende Lösungen für die digitale Transformation Ihres Hauses.
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