Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015
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KHZG-Zertifizierung:

Wir sind bereit für die digitale Zukunft im Gesundheitswesen

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir gemäß § 21 Absatz 5 Satz 1 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) zertifiziert sind und damit über eine Berechtigung zur Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) verfügen.

Diese Zertifizierung bestätigt, dass unsere Lösungen und Dienstleistungen die hohen Anforderungen des KHZG erfüllen – insbesondere im Hinblick auf Interoperabilität, Datensicherheit, Nutzerorientierung und Zukunftsfähigkeit.

Was bedeutet das für Sie?

Krankenhäuser, die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds beantragen möchten, sind verpflichtet, ausschließlich mit nach § 21 Absatz 5 Satz 1 KHZG zertifizierten Anbietern zusammenzuarbeiten. Mit uns als Partner erfüllen Sie diese Voraussetzung automatisch.

Worauf müssen Sie achten?

  • Zertifizierungspflicht:
    Nur zertifizierte Anbieter dürfen KHZG-relevante Leistungen erbringen.
  • Nachweis gegenüber Förderstellen:
    Im Rahmen der Antragstellung und Umsetzung müssen zertifizierte Nachweise eingereicht werden – wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  • Fristen im Blick behalten:
    Förderungen sind an bestimmte Zeitfenster und Fristen gebunden. Je früher Sie handeln, desto besser können Projekte geplant und umgesetzt werden.

Warum mit uns?

Mit unserer KHZG-Zertifizierung und langjähriger Erfahrung im Gesundheitswesen bieten wir Ihnen rechtssichere, förderfähige und zukunftsweisende Lösungen für die digitale Transformation Ihres Hauses.

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