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Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) fördert die Digitalisierung und Modernisierung von Krankenhäusern in Deutschland.
Die 11 Fördertatbestände umfassen:
  • Technische Ausstattung der Notaufnahme: Modernisierung der Notfallversorgung.
  • Patientenportale: Verbesserung der Patientenkommunikation und des Informationsaustauschs.
  • Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation: Effiziente Dokumentation und Verfügbarkeit von Patientendaten.
  • Klinische Entscheidungsunterstützungssysteme: Unterstützung bei klinischen Entscheidungen durch automatisierte Systeme.
  • Medikationsmanagement: Optimierung des Medikationsprozesses.
  • IT-Sicherheit: Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit in Krankenhäusern.
  • Interoperabilität: Sicherstellung der Kompatibilität verschiedener IT-Systeme.
  • Telemedizinische Netzwerke: Ausbau telemedizinischer Angebote.
  • Robotik: Einsatz von Robotik zur Unterstützung von Pflege- und Behandlungsprozessen.
  • Patientenportale für die Nachsorge: Verbesserung des Entlassungs- und Überleitungsmanagements.
  • Digitale Infrastruktur: Ausbau der digitalen Infrastruktur in Krankenhäusern.
    Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Effizienz und Qualität der Gesundheitsversorgung zu steigern und die Krankenhäuser zukunftsfähig zu machen.
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